Führung neu denken. Menschen stärken.
Live mit Bodo Janssen und den Upstalsboom Wegbegleitern
29. September 2025 | AXICA Berlin am Brandenburger Tor
„Wie führe ich in Zeiten der Unvorhersehbarkeit mich selbst und andere?“
„Wofür stehe ich und was ist meine Absicht von Führung?“
In Zeiten, in denen Führung immer komplexer, Unsicherheit zum Alltag und Veränderung zur Konstante wird, sind das keine theoretischen Fragen – sie sind existenziell. Wer heute führen will, muss mehr denn je bei sich selbst beginnen.
Doch viele Führungskräfte suchen Halt im Außen: in Strukturen, Strategien, Kontrolle und Effizienz. Sie optimieren Prozesse – und verlieren dabei oft den Kontakt zu dem, was wirklich zählt: Sich selbst. Ihre Mitmenschen. Das gemeinsame Warum.
Orientierung finden wir nicht in Methoden, sondern in der Klarheit über uns selbst. Führung beginnt nicht mit anderen – sondern bei uns.
Wie gelingt es, in Zeiten der Unsicherheit innere Klarheit zu bewahren?
Wie können wir Halt finden – nicht in äußeren Umständen, sondern in uns selbst?
Wie schaffen wir echte Verbindung – zu uns selbst und zu anderen?
- Upstalsboom Rituale – Erlebe persönlich die den Menschen und die Gemeinschaft stärkenden Werkzeuge.
- Impulse, die bewegen – Bodo Janssen über Selbstführung, Vertrauen und echte Transformation.
- Reflektion & Austausch – Gemeinsam mit anderen, die sich dieselben Fragen stellen wie du.
- Praxis statt Theorie – Du findest deine eigenen Antworten – anstatt die von anderen.
- Impulse, die bleiben – Ein Tag, der nicht nur inspiriert, sondern verändert.
- 10.00 Uhr – Ankommen & Ritual der Begegnung: Erlebe, was echte Verbindung bedeutet
- 11.00 Uhr – Bodo Janssen: Werde, wer du wirklich bist – Ein Impuls, der bewegt
- 12.30 Uhr – Gemeinsames Mittagessen & inspirierender Austausch
- 13.30 Uhr – Praxis & Reflektion: Deine persönlichen Antworten auf die großen Fragen
- 15.00 Uhr – Q&A & Abschlussgespräch: Wie du deine Erkenntnisse in den Alltag integrierst
- 16.00 Uhr – Ende der Veranstaltung – und der Beginn deiner persönlichen Reise
Jetzt Ticket sichern – weil du es dir wert bist.
- Wann? Montag, 29. September 2025 | 10:00 – 16:00 Uhr
- Wo? AXICA Berlin – am Brandenburger Tor
- Kosten? 249€ brutto inkl. Verpflegung
Awai Cheung ist der Entwickler des Business Qigong, einer Methode, die Körper, Geist und Energie harmonisiert. Business Qigong trägt zur ganzheitlichen Gesundheit bei, stärkt die Resilienz im Berufsalltag und fördert die Integration von Achtsamkeit in den Alltag. Das von ihm entwickelte Präventionskonzept ist von den gesetzlichen Krankenkassen zertifiziert.
- Für Unternehmer & Führungskräfte, die verstanden haben, dass echte Führung innen beginnt.
- Für Menschen, die mehr vom Leben wollen, als nur To-Do-Listen abzuhaken.
- Für alle, die spüren: Da wartet mehr auf mich – und ich bin bereit, es zu entdecken.
Dein Ticket zurück zu dir selbst
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERANSTALTUNGEN
§ 1 Allgemeines
Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber/Kunde (im Folgenden „Kunde“) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
§ 2 Geltungsbereich und Anbieter, Vertragssprache
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Seminaren oder sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Veranstaltungen“) der Upstalsboom Wegbegleiter GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 69-71, 26725 Emden, Tel. 04921/89970, wegbegleiter@upstalsboom.de, Geschäftsführer: Mirco Hitzigrath (im Folgenden: „Upstalsboom Wegbegleiter“, „wir“).
(2) Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(3) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
§ 3 Vertragsschluss; Vertragspartner; organisatorische Änderungen
(1) Vertragspartner sind die Upstalsboom Wegbegleiter und der Kunde. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Anmeldeformular für die gewünschte Veranstaltung (detaillierte Informationen zu diesem werden im Rahmen des Anmeldeprozesses bereitgestellt) auf dem online Portal unter ticket2go.de/e/ ausfüllt und den Anmeldeprozess durch klicken auf die Schaltfläche „Anmeldung kostenpflichtig abschließen“ erfolgreich abschließt. Daraufhin bekommt der Kunde eine Bestätigung per E-Mail.
(2) Hat ein Dritter als Vertreter für den Kunden gebucht, so haftet er der Upstalsboom Wegbegleiter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Upstalsboom Wegbegleiter für die Mithaftung eine ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Kunden und evtl. weiterer vom Kunden gebuchter Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
(4) Die Upstalsboom Wegbegleiter behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist die Upstalsboom Wegbegleiter berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Veranstaltungsleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
§ 4 Preise
(1) Alle Preise werden im Rahmen des Anmeldeprozesses explizit ausgewiesen und verstehen sich brutto inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Seminargebühr beinhaltet das Seminar und die Verpflegungskosten (Organisations- und Nebenkosten).
(2) Die An-/Abreise sowie Übernachtung(en) ist nicht im Preis beinhaltet.
§ 5 Zahlungsbedingungen; Verzug; Stornierung
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss an die Anmeldung und die Rechnung ist sofort zu begleichen. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail zugestellt. Sollte die Rechnung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden, ist diese sofort zur Zahlung fällig.
(2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so schuldet er der Upstalsboom Wegbegleiter Verzugszinsen in gesetzlich vorgeschriebener Höhe. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Kunden versandt wird, wird eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Upstalsboom Wegbegleiter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(3) Als kalkulatorische Grundlage hat Upstalsboom Wegbegleiter eine Mindestteilnehmeranzahl von 50 Personen je Veranstaltung festgesetzt. Bei Unterschreitung dieser Anzahl behält sich Upstalsboom Wegbegleiter vor, die Veranstaltung abzusagen.
(4) Bei Veranstaltungen müssen Rücktritte vom Kunden oder von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
- Bei einer Stornierung vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen zum Veranstaltungstermin: 100 % der Gebühren (inkl. MwSt.)
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Kunde einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt.
§ 6 Absage von Veranstaltungen
Im Falle einer Absage in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit des Referenten oder Veranstaltungsleiters) beschränkt sich die Haftung der Upstalsboom Wegbegleiter für bereits angereiste Teilnehmer/Kunden auf den Entfall einer Rechnungsstellung. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
§ 7 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von Upstalsboom Wegbegleiter unbestritten oder anerkannt ist.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Mängel, Haftung
(1) Im Falle von Mängeln der vertraglichen Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Veranstaltungen werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von unseren ausgewählten Referenten durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Die Upstalsboom Wegbegleiter übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.
(3) Upstalsboom Wegbegleiter haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) In sonstigen Fällen haftet Upstalsboom Wegbegleiter – soweit in (5) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in (5) ausgeschlossen.
(5) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbar, wie sie die Vertragspartner vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder die Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages wegen des darin vereinbarten Leistungsumfangs unwirksam sein oder werden, ist der in der Bestimmung vereinbarte Leistungsumfang dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.
(2) Soweit nach diesen Vertragsbedingungen Erklärungen schriftlich erfolgen müssen, sind E-Mails ausreichend.
(3) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Upstalsboom Wegbegleiter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen inländischen Gerichtsstand, so ist der Gerichtsstand für alle Stetigkeiten zwischen Upstalsboom Wegbegleiter und Kunde im Anwendungsbereich dieser Vertragsbedingungen der Sitz der Upstalsboom Wegbegleiter.
Stand: März 2025